Beschlossen vom Kreisparteitag am 13.05.2017.
Mit Sorge sehen die Freien Demokraten die Entwicklung der Haushaltsberatungen im Leipziger Stadtrat. Statt den Haushalt tatsächlich zu steuern und so sein Haushaltsrecht auszuüben, beschäftigt sich der Stadtrat mit punktuellen Mehr- und Minderausgaben bzw. -einnahmen.
Die Freien Demokraten bekennen sich zum Haushaltsrecht als Königsrecht des Stadtrates. Gleichzeitig fordern sie die über die Listen der FDP gewählten Stadträte auf, sich für eine echte Haushaltssteuerung durch den Stadtrat als Gegenentwurf zur Debatte über einzelne Ausgabenwünsche einzusetzen.
Hierzu ist die Haushaltsentwicklung der letzten Jahre über sinnvolle Kennziffern sowohl für den Gesamthaushalt als auch „pro Einwohner“ zu analysieren. Hierzu gehören:
- Erfolgskennzahlen wie bspw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ordentliches Ergebnis, Cash-Flow, Kostendeckungsgrad, Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit, Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad
- Liquiditätskennzahlen wie bspw. Liquiditäten unterschiedlicher Grade, Anlagendeckungsgrade
- Rentabilitätskennzahlen wie Eigen-, Fremd und Gesamtkapitalrentabilität
- Strukturkennzahlen wie bspw. Eigenkapitalquote, Fremdkapitalquote, Altersversorgungsrückstellungsquote, Verschuldungsgrad, Kreditstruktur, Steuerquote, Gewerbesteuerquote, Einkommensteuerquote, Grundsteuerquote, Investitionsquote, Personalaufwandsquote, Infrastrukturquote, Eigenkapitalreichweite, Reinvestitionsquote, Anlagenintensität, Umlaufvermögensintensität, Abschreibungsquote, Zinslastquote, Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote, Altersversorgungslast-Finanzierungs-Quote, Eigenkapitalveränderungsrate
In zweiten Schritt ist darauf hinzuwirken, dass die Analyseergebnisse den Einwohnern transparent dargestellt und nachvollziehbar durch die Stadtverwaltung erläutert werden. Die Ergebnisse sind überdies online auf leipzig.de zu veröffentlichen.
In einem dritten Schritt sind durch den Stadtrat unter Berücksichtigung von Ergebnissen eines Bürgerbeteiligungsprozesses Zielkennziffern für die Zukunft festzulegen und zur Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes durch den Oberbürgermeister zumachen.
Mit Beschluss des ersten über Kennziffern geplanten Haushaltes beginnt ein geeignetes Gremium des Stadtrates – bspw. der Fachausschuss Finanzen – mit der Kontrolle des Haushaltsvollzuges. Hierzu ist diesem Gremium durch den Oberbürgermeister regelmäßig – bspw. quartalsweise – über die Zielerreichung zu berichten. Gleichzeitig muss sich der Stadtrat die Möglichkeit vorbehalten, über geeignete Beschlüsse in den Haushaltsvollzug einzugreifen.