[Beschlossen auf dem Kreisparteitag am 18.08.2018]
Die FDP begrüßt die Entwicklung neuer Stadtteile in Leipzig, konkret auf dem ehemaligen Freiladebahnhof in Eutritzsch. Besonders hervorhebenswert ist die Leipzig-typische Blockrandbebauung in klassischer Bauhöhe und die Schaffung großer Grünflächen.
Als städtisches Leitbild fordert die FDP, dass beim Bau neuer Stadtteile die Grundstücke zur Bebauung an Einzelinvestoren verkauft werden sollen. Bei städtischen Grundstücken soll die Stadt entsprechend verfahren. Die konkrete Bebauung im Rahmen der Blockrandbebauung soll neben den klassischen Vorgaben bezüglich Straßenfront und Bauhöhe keiner weiteren Einschränkung unterworfen werden.
Die Freien Demokraten sprechen sich für eine nachhaltige Entwicklung bisher als Garagenanlagen genutzter Flächen aus. Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig werden unter Berücksichtigung vorrangiger strategischer Bedarfe hierfür überplant und perspektivisch entwickelt. Dies soll bei geplanter Wohn- oder Gewerbebebauung vorzugsweise durch Private geschehen. Die Veräußerung oder Verpachtung der Grundstücke sollte primär so kleinteilig wie möglich und vorzugsweise im Rahmen einer Konzeptvergabe erfolgen. Soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, sollen im Zuge der Bebauung Tiefgaragenplätze geschaffen werden, die den bisherigen Garagenmietern zur Miete angeboten werden. Zur Bedarfseinschätzung sollte eine Abfrage durchgeführt werden. Denkbar ist auch, aufgeständerte Gebäude zu errichten, unter denen sich ein Parkplatz befindet.
Für Flächen im Eigentum von Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Leipzig wird analog verfahren. Soweit es sich um Gesellschaften handelt, die selbst Immobilienentwicklung betreiben, können diese die Grundstücke selbst entwickeln. Sofern dies nicht erfolgen soll, sind die Grundstücke analog denen im Eigentum der Stadt zu veräußern oder zu verpachten und die Vergabe ebenso vergleichbar zu organisieren.
Mit privaten Grundstückseigentümern sollte die Stadt Leipzig Kontakt aufnehmen und sie entsprechend über den Wunsch der Stadt und die gesellschaftliche Notwendigkeit zu Wohnungsbau informieren. Eine Überplanung privater Grundstücke ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers oder die Ausübung städtebaulicher (Zwangs-) Maßnahmen lehnen wir ab.
Für die Schaffung von Tiefgaragenplätzen für die Altmieter der Garagen ist für uns der Einsatz von Mitteln aus der Stellplatzablöse denkbar.
Insbesondere sollen die Investoren selbst entscheiden können, ob sie Sozialbaufördermaßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Eine wie im INSEK vorgeschriebene Quote von 30% für Sozialbauwohnungen lehnt die FDP ab.