Als „Auftrag zum Nachsitzen“ bezeichnet der freidemokratische Leipziger Stadtrat René Hobusch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Kennzeichen-Scan. Das Gericht hatte die Praxis des Abgleichs von Kfz-Kennzeichen in drei Bundesländern als zumindest teilweise verfassungswidrig eingestuft.
„Für Leipzig und Sachsen kann das nur bedeuten: Keine Kennzeichen-Scans mit automatischem Datenabgleich durch die Polizei“, konstatiert der Jurist Hobusch und ergänzt: „die entsprechenden Pläne der CDU-SPD-Staatsregierung gehören in den Schredder und das Polizeigesetz nachgebessert.“
An den Leipziger Oberbürgermeister gerichtet sagte Hobusch: „Ich erwarte hierzu eine Aussage von Burkhard Jung gegenüber der Staatsregierung und dem Polizeipräsidenten, dass Kennzeichenscans in Leipzig unterbleiben mögen. In der Stadt der Friedlichen Revolution stehen Bürger nicht unter Generalverdacht.“