Mattikau: Kanzleramt degradiert Bundestag mit Infektionsschutzgesetz zu Stimmvieh

„Mit den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz degradiert das Kanzleramt den Bundestag zu Stimmvieh”, kritisiert die Kreisvorsitzende der FDP Leipzig, Natalie Mattikau. „Ich habe erhebliche Bedenken, ob die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen.” Die enthaltenen Verordnungsermächtigungen sind zu weitreichend und ungenau formuliert, weshalb die Bestimmungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.
Natalie Mattikau bemängelt: „Es ist außerdem völlig inakzeptabel, dass die Regierung von Angela Merkel – ohne weitere Befassung des Parlaments – von den im Bundestag beschlossenen Regelungen abweichen darf. Weitere Grundrechtseinschränkungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. Auch die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist ein völlig unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.”
Die 7-Tage-Inzidenz als epidemiologisch unbegründeter Schwellenwert ist aus Sicht der FDP Leipzig als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen völlig ungeeignet. Kennzahlen, wie die Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten, der Fortschritt beim Impfen oder der Verbesserung bei der Kontaktnachverfolgung durch Digitalisierung der Gesundheitsämter müssen berücksichtigt werden. Aktuell finden sie hingegen kaum Beachtung.
Die Kreisvorsitzende beanstandet auch: „Das Gesetz lässt wissenschaftliche Erkenntnisse aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung so gut wie unberücksichtigt. Beispielsweise gehen vom Einzelhandel mit entsprechenden Schutzmaßnahmen kaum Infektionsrisiken aus. Teststrategien finden außerhalb des Bildungswesens keine Berücksichtigung. Das macht weitere dringend notwendige Modellprojekte, wie etwa in Augustusburg oder Oberwiesenthal, leider unmöglich.”
Neben Argumenten in der Sache stört Mattikau die Herangehensweise. Denn bei einem so weitreichenden Gesetzesvorhaben, das in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und das Wirtschaftsleben eingreift, müssen verschiedene Expertinnen und Experten öffentlich gehört und eingebunden werden.
„Der Schnellschuss mit der Osterruhe hat gezeigt: Eine Debatte in den Parlamenten, wo die unterschiedlichsten Argumente vorgetragen werden, dient auch der Kontrolle und der Qualitätssicherung und ist daher dringend geboten. Dieses erneute Überskniebrechen wird die Skepsis gegenüber den ohnehin schon umstrittenen Maßnahmen weiter verstärken. Das Vertrauen in die Politik geht immer mehr verloren”, sagt Mattikau abschließend.