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Hobusch: Entschädigungen endlich verbindlich regeln – nationalen Pandemieplan krisenfest machen

    [vc_row][vc_column][vc_column_text]Hobusch (FDP): Entschädigungen endlich verbindlich regeln – nationalen Pandemieplan krisenfest machen

    Der Leipziger FDP-Kandidat für die Bundestagswahl 2021, René Hobusch, hat erneut eine verbindliche Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz für vom Lockdown betroffene Unternehmen angemahnt.

    „Bereits seit November sind Gastronomie und Kultur wieder dicht. Nun wird das Land erneut komplett heruntergefahren. Bei verbindlichen Regelungen zu Schadenersatzansprüchen von betroffenen Selbstständigen und Unternehmen dagegen herrscht weiterhin Fehlanzeige. Stattdessen gibt’s mal mehr, mal weniger Entschädigungszusagen. Viele Einzelhändler gehen im November ganz leer aus“, so der Rechtsanwalt.

    Hobusch fordert dagegen: „Planbarkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit frei von politischer Tagesform. Und dabei müssen wir uns alle auch auf weitere Pandemiewellen vorbereiten. Dafür brauchen wir abgestufte Pläne mit Automatismen, welche Einschränkungen wann greifen. In der Schule, im Kindergarten, im Handel, in der Kultur, in der Bewegungsfreiheit. Und dazu gehören verbindliche Entschädigungsregeln für lahmgelegte Betriebe, für Arbeitnehmer, für Selbstständige. Dies muss Teil eines nationalen Pandemieplanes werden – so wie auch der Gesundheitsbetrieb dort durchgeplant werden muss.“

    Um die öffentlichen Haushalte nicht in Pandemiezeiten über Gebühr zu belasten, fordert Hobusch eine Pandemierücklage. „Damit soll Vorsorge für kommende Pandemien getroffen werden. Um eine solche Rücklage angemessen zu bilden, müssen Bund, Länder und Gemeinden in der Jahresmitte 2021 einen Strich ziehen und anhand der bisherigen Zahlen einen angemessenen Prozentsatz am Bruttoinlandprodukt festlegen, der dauerhaft als Risikovorsorge bereitstehen soll.“[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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