Der Kreisparteitag ist das höchste Beschlussgremium unseres Kreisverbandes. Hier entscheiden die Mitglieder über die inhaltliche Ausrichtung. Darüber hinaus wählt der Kreisparteitag, der in Form einer Mitgliederversammlung stattfindet, alle zwei Jahre den Kreisvorstand.
Kandidaten zur Stadtratswahl, zur Landtagswahl und zur Bundestagswahl werden in besonderen Wahlversammlungen und nicht auf einem Kreisparteitag gewählt, denn dafür gelten besondere gesetzliche Anforderungen.
In der Regel finden unsere Parteitage zweimal pro Jahr – einmal im Frühjahr und einmal im Herbst – statt. Bei besonderen Anlässen – bspw. zur Vorbereitung von Wahlen – finden Parteitage auch häufiger statt.