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Ausgangssperre

Hobusch (FDP) nach OVG-Entscheidung: Corona-Bußgelder unkompliziert zurückzahlen

Hobusch nach OVG-Entscheidung: Corona-Bußgelder unkompliziert zurückzahlen

„Bußgelder, die auf Grundlage der unwirksamen Corona-Schutzverordnung eingenommen wurden, sollte der Freistaat Sachsen wieder an die Bürgerinnen und Bürger zurückzahlen”, fordert der Leipziger FDP-Bundestagskandidat, René Hobusch, nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der ersten Corona-Schutzverordnung des Freistaates vom April 2020 die Unwirksamkeit attestiert hat.

Hobusch (FDP): Zustimmen und Kritisieren zugleich ist heuchlerisch und ohne Rückgrat

Hobusch: Zustimmen und Kritisieren zugleich ist heuchlerisch und ohne Rückgrat

Nachdem heute die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch den Bundesrat passiert hat, bezeichnete der Leipziger FDP Bundestagskandidat, René Hobusch, das Abstimmverhalten im Bundestag und in der Länderkammer „als heuchlerisch und ohne Rückgrat“. „Entweder ich bin von einem Gesetz, dem ich zustimme, überzeugt. Oder ich halte es für verfassungswidrig“, kommentierte der Jurist in einer ersten Reaktion. „Gestern im Bundestag, heute im Bundesrat. Erst wird zugestimmt und hinterher erklärt, dass man persönlich Bedenken hat, bis hin zur Frage der Verfassungsmäßigkeit.“

Mattikau (FDP): Kanzleramt degradiert Bundestag mit Infektionsschutzgesetz zu Stimmvieh

Mattikau: Kanzleramt degradiert Bundestag mit Infektionsschutzgesetz zu Stimmvieh

„Mit den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz degradiert das Kanzleramt den Bundestag zu Stimmvieh”, kritisiert die Kreisvorsitzende der FDP Leipzig, Natalie Mattikau. „Ich habe erhebliche Bedenken, ob die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen.” Die enthaltenen Verordnungsermächtigungen sind zu weitreichend und ungenau formuliert, weshalb die Bestimmungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.
Natalie Mattikau bemängelt: „Es ist außerdem völlig inakzeptabel, dass die Regierung von Angela Merkel – ohne weitere Befassung des Parlaments – von den im Bundestag beschlossenen Regelungen abweichen darf. Weitere Grundrechtseinschränkungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. Auch die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist ein völlig unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.”

Hobusch (FDP): Sachsenweite nächtliche Ausgangssperre aufheben

Hobusch: Sachsenweite nächtliche Ausgangssperre aufheben

Vor dem Hintergrund der Entscheidung in Baden-Württemberg hat der Leipziger FDP-Kandidat zur Bundestagswahl, René Hobusch, den Freistaat aufgefordert, die sachsenweiten nächtlichen Ausgangsperren aufzuheben.
„Unisono ist es sachsenweit verboten, ab 22 Uhr das Haus zu verlassen. Das, obwohl sich das Infektionsgeschehen sehr differenziert darstellt. Spätestens mit der nächsten Corona-Schutzverordnung ab kommender Woche muss diese Regelung fallen, sollen hierüber nicht erst wie bei dem Eilantrag aus Tübingen die Gerichte entscheiden. Die Landesregierung hat jetzt die Chance dazu, dem zuvorzukommen“, so der Jurist.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte eine ähnliche landesweite Regelung aufgehoben, weil sie angesichts der Infektionslage nicht mehr verhältnismäßig war. Statt dessen hatte das Gericht differenzierte und regional unterschiedliche Regelungen gefordert. „Auch in Sachsen haben wir eine weite Spreizung und mittlerweile in einigen Regionen Inzidenzen von deutlich unter 100. Dresden und Leipzig liegen unter 70, Chemnitz sogar bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 60. Dagegen liegen einige Landkreise noch deutlich über 150. Daher muss die landesweite Regelung aufgehoben und zu regionalen Regelungen zurückgekehrt werden“, so Hobusch abschließend.