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Infektionsschutzgesetz

Hobusch (FDP): Zustimmen und Kritisieren zugleich ist heuchlerisch und ohne Rückgrat

Hobusch: Zustimmen und Kritisieren zugleich ist heuchlerisch und ohne Rückgrat

Nachdem heute die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch den Bundesrat passiert hat, bezeichnete der Leipziger FDP Bundestagskandidat, René Hobusch, das Abstimmverhalten im Bundestag und in der Länderkammer „als heuchlerisch und ohne Rückgrat“. „Entweder ich bin von einem Gesetz, dem ich zustimme, überzeugt. Oder ich halte es für verfassungswidrig“, kommentierte der Jurist in einer ersten Reaktion. „Gestern im Bundestag, heute im Bundesrat. Erst wird zugestimmt und hinterher erklärt, dass man persönlich Bedenken hat, bis hin zur Frage der Verfassungsmäßigkeit.“

Mattikau (FDP): Kanzleramt degradiert Bundestag mit Infektionsschutzgesetz zu Stimmvieh

Mattikau: Kanzleramt degradiert Bundestag mit Infektionsschutzgesetz zu Stimmvieh

„Mit den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz degradiert das Kanzleramt den Bundestag zu Stimmvieh”, kritisiert die Kreisvorsitzende der FDP Leipzig, Natalie Mattikau. „Ich habe erhebliche Bedenken, ob die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen.” Die enthaltenen Verordnungsermächtigungen sind zu weitreichend und ungenau formuliert, weshalb die Bestimmungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.
Natalie Mattikau bemängelt: „Es ist außerdem völlig inakzeptabel, dass die Regierung von Angela Merkel – ohne weitere Befassung des Parlaments – von den im Bundestag beschlossenen Regelungen abweichen darf. Weitere Grundrechtseinschränkungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. Auch die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist ein völlig unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.”