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Jess (FDP): Hotelbranche Perspektiven aufzeigen, Alternativen ermöglichen

Jess: Hotelbranche Perspektiven aufzeigen, Alternativen ermöglichen

Eine Absage des Ostertourismus sieht FDP-Bundestagskandidat Peter Jess sehr kritisch.„Letztes Jahr fielen Oster- und Weihnachtsreisen weg und so soll es sich fortsetzen? Die Bürger brauchen endlich eine Belohnung für ihr Durchhaltevermögen und den Verzicht auf Freiheitsrechte im mittlerweile vierten Monat des Lockdowns. Und die Hotelbranche braucht eine wirtschaftliche Perspektive“, mahnt Peter Jess, Bundestagskandidat der FDP Leipzig. „Das ist kein Aufruf zum unkritischen Massentourismus. Aber Familien brauchen die Möglichkeit, endlich entfernt lebende Angehörige wiedersehen zu können. Und die Tourismusbranche braucht Übernachtungsgäste, um die finanziellen Verluste der letzten Monate zumindest etwas auffangen zu können.“

Jess (FDP): Früherer Ferienbeginn sinnvoll / Betreuung sicherstellen

Jess: Früherer Ferienbeginn sinnvoll / Betreuung sicherstellen

Der Leipziger FDP-Bundestagskandidat Peter Jess hat Ideen zu einem früheren Beginn der Weihnachtsferien im Freistaat begrüßt. „Der zeitliche Abstand von Zusammenkünften in großen Klassenverbänden wäre eine Hilfsquarantäne. Infektionsrisiken können so reduziert werden, da nach vier bis fünf Tagen Symptome erkennbar werden – und dann klar ist, dass man Weihnachten ohne Oma und Opa verbringen muss. Das Risiko wäre bei nur zwei Tagen zwischen Schule und Fest deutlich höher. In NRW hat die FDP-Bildungsministerin, Yvonne Gebauer, ein entsprechendes Vorgehen verkündet. Sachsens Schulminister, Christian Piwarz, hat dies als Idee für unseren Freistaat in den Raum gestellt. Ich bin überzeugt: Es kann das Weihnachtsfest auch zwischen Auerbach und Zwickau sicherer machen. Ich kann die Staatsregierung nur auffordern, sich NRW zügig anzuschließen. So kann ein früherer Ferienbeginn in den Familien gut eingeplant werden.“

Hobusch (FDP): Teilnehmerbeschränkung bei Demonstrationen ist hilf- und planlos

Hobusch: Teilnehmerbeschränkung bei Demonstrationen ist hilf- und planlos

Als „Ausdruck der Hilf- und Planlosigkeit“ bezeichnet der Leipziger FDP-Bundestagskandidat René Hobusch die von der Sächsischen Staatsregierung beschlossene Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Demonstrationen.„Dies ist ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte“, konstatiert der Rechtsanwalt und ergänzt: „dieser wäre nur dann in Ordnung, wenn es gar nicht anders geht. Aber es geht anders: mit Maske, mit Abstand und mit konsequenter Durchsetzung der Regeln.“

Hobusch (FDP): Richterschelte lenkt von eigenem Versagen ab

Hobusch: Richterschelte lenkt von eigenem Versagen ab

„Nach der falschen Lageeinschätzung in Dresden, jetzt die falsche Einschätzung in Leipzig – und zwar nochmal krasser“, kommentiert der Leipziger FDP-Kandidat zur Bundestagswahl 2021, René Hobusch, die Ereignisse vom Wochenende und die Querdenken-Demo.„Polizei, die nicht in der Lage ist, Auflagen durchzusetzen. Die Angriffe auf Journalisten nicht unterbinden kann. Die einen verbotenen Marsch gewähren lassen muss, weil sie personell das Recht nicht durchsetzen kann. Das ist klassisches Führungsversagen bei der Polizei und im Innenministerium. Und zwar wiederholt. Dass dann Wasserwerfer abends in Connewitz zum Einsatz kamen, nicht aber am Nachmittag zur Verhinderung der Rechtsbrüche, ist die Krönung des Versagens im Amt“, so der Rechtsanwalt weiter.

Hobusch (FDP): Schadenersatzanspruch bei pandemiebedingten Betriebsschließungen gesetzlich regeln

Hobusch: Schadenersatzanspruch bei pandemiebedingten Betriebsschließungen gesetzlich regeln

Der Leipziger FDP-Kandidat zur Bundestagswahl 2021, René Hobusch, hat die Regierungskoalition aufgefordert, die aktuellen Pläne zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch zu nutzen, um einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch für vom Lockdown betroffene Soloselbstständige und Unternehmen einzuführen. „Es ist doch absurd, wer als Mitarbeiter in behördliche Quarantäne geschickt wird, kann Verdienstausfall, Unternehmen Ausfälle von Betriebseinnahmen geltend machen, wenn durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet wird. Ebenso, wer als Unternehmen vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung einer Pandemie ausgesetzt ist. Tausende Unternehmen und Selbstständige haben jedoch keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie wegen eines staatlich angeordneten Lockdowns schließen müssen“, so der Rechtsanwalt.