Hobusch: Schadenersatzanspruch bei pandemiebedingten Betriebsschließungen gesetzlich regeln
Der Leipziger FDP-Kandidat zur Bundestagswahl 2021, René Hobusch, hat die Regierungskoalition aufgefordert, die aktuellen Pläne zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch zu nutzen, um einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch für vom Lockdown betroffene Soloselbstständige und Unternehmen einzuführen. „Es ist doch absurd, wer als Mitarbeiter in behördliche Quarantäne geschickt wird, kann Verdienstausfall, Unternehmen Ausfälle von Betriebseinnahmen geltend machen, wenn durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet wird. Ebenso, wer als Unternehmen vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung einer Pandemie ausgesetzt ist. Tausende Unternehmen und Selbstständige haben jedoch keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie wegen eines staatlich angeordneten Lockdowns schließen müssen“, so der Rechtsanwalt.