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Hobusch zum Mietendeckelurteil: „Verfassungswidrig mit Ansage / Politik steht nicht über dem Gesetz“

    Hobusch zum Mietendeckelurteil: „Verfassungswidrig mit Ansage / Politik steht nicht über dem Gesetz“

    Hobusch zum Mietendeckelurteil: „Verfassungswidrig mit Ansage / Politik steht nicht über dem Gesetz“

    Als „verfassungswidrig mit Ansage“ bezeichnet der Leipziger FDP-Bundestagskandidat René Hobusch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass das durch den Senat aus SPD, Grünen und Linke in der Hauptstadt erlassene Gesetz nicht in die Zuständigkeit des Landes Berlin fällt und daher verfassungswidrig ist.

    „Bereits in der Diskussion zur Einführung des Mietendeckels ist auf die fehlende Zuständigkeit mehrfach und von vielen Experten hingewiesen worden. SPD, Grüne und Linke wollten aber mit dem Kopf durch die Wand – schließlich hatten sie den Bürgerinnen und Bürgern den Deckel versprochen“, beschreibt Hobusch, der im Ehrenamt auch Präsident des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Sachsen ist, und ergänzt: „Das heutige Urteil zeigt eine klare Grenze auf: Auch die Politik steht nicht über dem Gesetz. Für die Menschen heißt das, zukünftig genauer hinzusehen, was ihnen in Wahlkämpfen an Wohltaten versprochen wird. Für die Medien ist es Auftrag, Wahlversprechen noch kritischer zu beleuchten – nicht unter dem Eindruck persönlicher Wünsche einzelner Journalisten, sondern auf die rechtliche Zulässigkeit der Forderungen.“

    Freidemokrat Hobusch fordert von Politik und Verwaltung zukünftig der rechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben mehr Gewicht zu geben: „Es kann nicht sein, dass in Gesetzen und Verordnungen Dinge drin stehen, von denen man vorher schon weiß, dass sie von Gerichten kassiert werden. Das gilt nicht nur für den Bund, bspw. beim Thema Ausgangssperren, sondern auch für Bundesländer, Städte und Gemeinden. Insbesondere den Justizministerinnen und -ministern sowie den Juristen in den Rechtsämtern muss zukünftig mehr Gewicht gegenüber den ewigen Wünschen ideologischer Fachpolitik gegeben werden. Die Menschen müssen sich auf die Rechtmäßigkeit allgemeingültiger Regelungen verlassen können – völlig unabhängig wie man zum Inhalt von Gesetzen, Verordnungen und kommunalen Satzungen steht.“

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